Teilnahmevorraussetzungen
- Ein im In- oder Ausland erfolgreich abgeschlossenes Bakkalaureats-, Bachelor-, Magister-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudium aus Rechtswissenschaften. (Absolvierung einer oder mehrerer dieser Studienabschlüsse gemeinsam im Ausmaß von zumindest 180 ECTS-Punkten.)
- Ausnahmefälle: Personen, die über ein sonstiges in Frage kommendes Universitätsstudium im Umfang von mind. 180 ECTS-Punkten und eine einschlägige, mindestens zweijährige Berufserfahrung mit juristischen Bezügen verfügen.