Zulassungsvoraussetzungen sind ein erster berufsqualifizierender Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (240 ECTS), eine einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit sowie ausreichende Deutschkenntnisse.
Zulassungsvoraussetzungen sind ein erster berufsqualifizierender Fachhochschul- oder Hochschulabschluss (240 ECTS), eine einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit sowie ausreichende Deutschkenntnisse.