Bewerbung
Bewerbungsverfahren
- Für das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren im Masterstudiengang "Transnational Law" ist das Sekretariat für Studierende der Universität Bremen zuständig.
- Der Studiengang ist auf 35 Studierende pro Jahrgang beschränkt.
- Eine Bewerbung ist jeweils zum Wintersemester möglich. Bewerbungsschluss für den Masterstudiengang ist der 31. Mai eines jeden Jahres.
- Die Bewerbung erfolgt online über http://www.uni-bremen.de/master.
Studienvoraussetzungen
- Ein erster Hochschulabschluss in einem juristischem Studium oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenem erkennen lässt, mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 240 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder Leistungen, die keinen wesentlichen Unterschied in Inhalt, Umfang und Anforderungen zu jenen erkennen lassen;
- Englisch Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B 2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
- Deutsche Sprachkenntnisse, die mindestens dem Niveau B 2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
- Ein Motivationsschreiben (max. 2000 Wörter), das Ihr besonderes Interesse am Studiengang "Transnation Law" begründet.
- Bereits bei der Bewerbung ist zu beachten, dass Voraussetzung für die Anmeldung zur Masterarbeit ein fünfmonatiger Auslandsaufenthalt (d.h. außerhalb Deutschlands) ist, der durch eine Bescheinigung der Hochschule, an der der Auslandsaufenthalt durchgeführt wurde oder durch eine entsprechende Praktikumsbescheinigung nachzuweisen ist. Insofern ist für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen solchen vorherigen Auslandsaufenthalt vorweisen können, der Studienverlaufsplan A (ein semestriger Auslandsaufenthalt ans unserer Partneruniversität, der Rijksuniversiteit Groningen) für einen Abschluss zwingend.
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