Ziel des Studiengangs ist es, den Teilnehmenden ein breites und
zugleich vertieftes Wissen über die behandelten Rechtsgebiete zu
vermitteln, das gleichzeitig die theoretischen Voraussetzungen einer
Anerkennung für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Gewerblichen
Rechtsschutz und für den Fachanwalt/die Fachanwältin für Urheber- und
Medienrecht erfüllt. Für die Anerkennung ist die jeweils zuständige
Rechtsanwaltskammer zuständig.
Aufgrund der Einbindung der Fachanwaltsausbildungen in den Studiengang
werden die beiden ersten Semester nach den Vorgaben der
Bundesrechtsanwaltskammer gestaltet. Im ersten Semester werden
Veranstaltungen angeboten, die zur Erlangung des Fach-anwalts/der
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz erforderlich sind, im zweiten
Semester solche, die zum Fachanwalt/zur Fachanwältin für Urheber- und
Medienrecht führen. Es ist möglich, nur das erste oder das zweite
Semester (oder beide) zu wählen und dadurch den Nachweis der besonderen
theoretischen Kenntnisse für die jeweiligen Fachanwaltsausbildungen zu
erwerben. Das dritte Semester dient der Ergänzung und Vertiefung für
Studierende, die einen LL.M.-Titel anstreben.