Der Schwerpunkt des Programms liegt in der Verknüpfung juristischen
Fachwissens mit grenzüberschreitenden Praxisproblemen. Studierende
erlangen in Präsenzlehre und Selbststudium, in intensiven
Forschungsseminaren und -projekten, einzeln und gemeinsam mit anderen,
sowie in begleitenden Praktika die Fähigkeiten, die eine berufliche
Tätigkeit in europäisch und international orientierten Anwaltskanzleien,
Unternehmen, Verbänden und staatlichen sowie nichtstaatlichen
Organisationen ermöglichen.
Folgende inhaltliche Schwerpunktsetzungen sind möglich: Die
Studierenden können in dem Modul der Spezialisierung und ihrer
Masterarbeit einen inhaltlichen Schwerpunkt im Zivilrecht, Strafrecht
oder öffentlichen Recht setzen.
Die Studierenden können ihre Vorlesungen größtenteils frei auswählen.
Es sind jedoch zwei Grundkursveranstaltungen im Bürgerlichen Recht, im
Öffentlichen Recht oder im Strafrecht, zwei Grundlagenveranstaltungen
sowie Lehrveranstaltungen nach Wahl zu besuchen. Zudem ist von den
Studierenden eine Masterarbeit zu einem mit ihrem betreuer/ihrer
Betreuerin ausgewählten Thema zu erstellen.
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