Zulassungsvoraussetzungen
Für eine Zulassung zum LL.M.-Programm der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel müssen Bewerberinnen und Bewerber die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
1. Abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer ausländischen Hochschule
Voraussetzung für die Zulassung zum Aufbaustudiengang ist:
- der erfolgreiche Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer ausländischen Hochschule, der dem Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums an einer deutschen Universität mit der ersten Prüfung entspricht (4 Jahre Studium, Transcript of Records (Leistungsscheinaufstellung)) muss vorgelegt werden.
ODER - der erfolgreiche Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums mit fachlicher Ausrichtung im internationalen oder europäischen Recht an einer ausländischen Hochschule, das dem wissenschaftlichen Studium an einer deutschen Universität mit Masterabschluss (3 + 2, oder 4 + 1 o.ä.) entspricht.
2. Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Eine Betreuungszusage eines/einer Professors/Professorin muss nicht vor der Zulassung, aber 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungen vorliegen. Diese Professorin bzw. dieser Professor wird Sie während der Dauer Ihres Aufbaustudiums fachlich betreuen, d.h. neben der Festlegung von Lehrveranstaltungen auch das Thema Ihrer schriftlichen LL.M.-Arbeit mit Ihnen besprechen. [mehr]
3. Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache
Sie müssen in der Lage sein, akademischen Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache zu folgen, Lehrbücher gut zu verstehen und schriftliche Arbeiten zu verfassen. Als Nachweis werden die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH) des Niveaus DSH-2 sowie vergleichbare Nachweise anerkannt. Ein vergleichbarer Nachweis ist beispielsweise der „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) des Niveaus TDN-4. [mehr]
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