Aufnahmevoraussetzungen
Für die Zulassung zum Masterstudiengang sind erforderlich:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, das innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme am Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst berechtigt
oder
- einen im Hinblick auf die Studieninhalte gleichwertiger Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom) an einer Hochschule des In- oder Auslands auf der Grundlage eines Studiums der Rechtswissenschaften, dessen Umfang mindestens 240 ECTS Credits entspricht
oder
- einen Hochschulabschluss (Bachelor, Magister, Diplom) einer deutschen Hochschule, einer Hochschule aus einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz auf der Grundlage eines Studiums in einem sozialwissenschaftlichen Fach (Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Politikwissenschaften, Staatswissenschaften, Europawissenschaften (European Studies) sowie Kombinationen dieser Fächer, dessen Umfang mindestens 240 ECTS Credits entspricht, sofern mindestens 80 ECTS Credits für Studien- und Prüfungsleistungen mit rechtswissenschaftlichen Inhalten erworben wurden
und
- eine auf dem Abschluss nach Buchst.a, b, oder c beruhende qualifizierte berufspraktische Erfahung von mindestens einem Jahr oder einen zweijährigen Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des höheren Dienstes im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Republik Deutschland
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