Registrierung
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zwei Anträge stellen, und zwar:
- einen Antrag an den Dekan auf Feststellung ihrer Qualifikation für die Teilnahme an dem Aufbaustudiengang und
- einen Antrag an das Referat Internationale Angelegenheiten auf Einschreibung an der Universität.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen diese Anträge bis zum 15. Juli eingehen. Bewerberinnen und Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten sollten diese Frist ebenfalls einhalten, damit eventuelle Mängel in den Anträgen noch rechtzeitig vor der Einschreibung behoben werden können. Näheres zum Bewerbungsverfahren finden Sie in den Hinweisen zum Zulassungsverfahren für ausländische Studienbewerber/innen.
Deutsche Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Abschluss sollten den Antrag auf Feststellung der Qualifikation ebenfalls bis zum 15. Juli mit allen Unterlagen an den Dekan schicken. Das Zulassungschreiben des Dekans muss bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei vorgelegt werden. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Studentenkanzlei, wann die Einschreibung für das Wintersemester stattfindet und welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.
Alle Studierenden müssen jedes Semester Beiträge für das Studentenwerk entrichten. Nähere Informationen zur Höhe und zur Zusammensetzung finden Siehier.